Sehr geehrte Damen und Herren,
unser Kundenservicecenter am Andreas-Hofer-Platz 15 kann nach telefonischer Terminvereinbarung unter +43 316 9395-1797+43 316 9395-1797 besucht werden.
Sie können natürlich auch weiterhin sämtliche Anfragen auf unserer Website abwickeln oder uns rund um die Uhr unter der Servicehotline erreichen.
Energievolle Grüße
Ihr Team der Stromnetz Graz
Infos zum Energiekostenausgleich 2022
Die Verrechnung des Energiekostenausgleichs (Gutschein) erfolgt durch Ihren Stromlieferanten und nicht vom Netzbetreiber Stromnetz Graz GmbH
Für nähere Auskünfte steht Ihnen telefonisch die Energiekostenausgleichs-Hotline des Bundes zur Verfügung:
Um die gestiegenen Energiepreise abzufedern wurde von der Bundesregierung ein Energiekostenausgleich für Strom in Form einer Einmalzahlung in Höhe von € 150 beschlossen. An jeden Haushalt wird ein Gutschein per Post gesendet. Dieser kann aber auch online unter www.oesterreich.gv.at beantragt bzw. bearbeitet werden. Voraussetzung für die Einlösung ist, dass die einlösende Person, die Zahlungsverpflichtung aus dem Stromlieferungsvertrag hat und im Haushalt im Zeitraum 15. März 2022 bis 30. Juni 2022 mit Hauptwohnsitz gemeldet ist (bis zur Einkommensgrenze ASVG-Höchstbeitragsgrundlage).
Verfahren und Ablauf
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An jede Adresse in Österreich, die zum 15. März 2022 für eine oder mehrere Personen als Hauptwohnsitz im Zentralen Melderegister ausgewiesen ist, wird ein Gutschein über 150 Euro per Brief versendet.
- Die Gutscheine müssen von der anspruchsberechtigten Person vervollständigt werden.
- Die Retournierung der Gutscheine an den Bund hat bis 31.10.2022 auf elektronischem Weg oder per Post zu erfolgen.
- Die Voraussetzungen für die Begünstigung werden vom Bund geprüft und positiv geprüfte Gutscheine dem Stromlieferanten zur Verrechnung übermittelt.
Zum Eintrag bzw. zur Vervollständigung Ihrer Zählpunktnummer auf dem Energiekostenausgleichs-Gutschein, finden Sie Ihre Zählpunktnummer auf den folgenden Dokumenten:
- Stromliefervertrag
- Netzzugangsvertrag
- Abrechnung
Die Zählpunktnummer beginnt mit AT und besitzt insgesamt 33 Stellen Beispiel: AT008 1000 8010 0000 0000 0000 0012 3456.
Weitere Fragen zum Energiekostenausgleich werden Ihnen hier beantwortet.
Die rechtliche Grundlage finden Sie hier im BGBl. I Nr. 37/2022.
Für nähere Auskünfte steht Ihnen telefonisch die Energiekostenausgleichs-Hotline des Bundes zur Verfügung:
Warum ist vor Baubeginn eine Leitungsauskunft wichtig?
Leitungsauskunft
Unabdingbar für reibungslose Bauvorhaben
Bei Grabungsarbeiten kann es immer passieren, dass Sie auf nicht sichtbare Leitungen (Trassen) stoßen. Um diese bei Bauvorhaben nicht zu beschädigen und dabei die Sicherheit von Personen zu gefährden, sind Sie als Bauherr gesetzlich dazu verpflichtet, sich vor Baustart über etwaige Anlagen im zu informieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit unserer Internet-Leitungsauskunft dabei, Ihr Bauvorhaben von Beginn an reibungslos und sicher zu gestalten.
- Gewährleistung eines sicheren & störungsfreien Baubetriebs
- Schutz vor Beschädigungen am Stromnetz u. a.
- Unkomplizierte Leitungsauskunft per Internet
- Telefonische Hotline bei Unklarheiten & Fragen
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Leitungsauskunft.
Nachhaltigkeit & Umwelt liegen uns am Herzen!
Unsere Verantwortung für die künftigen Generationen!
Als Stromnetzbetreiber übernehmen wir auch eine wichtige Verantwortung für die nachhaltige, effiziente Energieversorgung künftiger Generationen. Um die Lebensqualität für eine hochwertige Zukunft zu sichern, sind uns sowohl der sorgsame Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen als auch der forcierte Einsatz neuer Technologien und vor allem die Reduktion des Energieverbrauchs ein großes Anliegen.
- Energieeffizienz steigern
- Einsparungspotenziale erkennen
- Neue Technologien initiieren
- Ressourcen schonend nutzen
Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie unter Nachhaltigkeit.