Refundierung von Netzzutrittspauschalen für Erzeugungsanlagen

Durch ein kürzlich ergangenes Urteil des Obersten Gerichtshofes betreffend die Refundierung von Netzzutrittspauschalen für Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger werden von Netzkund:innen an die Stromnetzbetreiber geleistete pauschale Netzzutrittsgebühren für Erzeugungsanlagen unter gewissen Voraussetzungen zurückerstattet.
Der OGH hat in seinem Urteil klargestellt, dass beim Anschluss einer erneuerbaren Erzeugungsanlage, wie beispielsweise Photovoltaikanlagen, nur dann Netzzutrittspauschalen für Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger zu bezahlen sind, wenn bei der Herstellung des Anschlusses ein unmittelbarer Aufwand für den Netzbetreiber entsteht, und die von Netzkund:innen gewünschte Einspeiseleistung innerhalb der bestehenden Anschlussleistung der Bezugsanlage keine Deckung mehr findet. Alle Informationen zum Urteil finden Sie hier.

Was ist zu beachten?

Nur Netzzutrittsangebote, bei welchen keine unmittelbaren Aufwände für den Netzbetreiber (keine Adaptierungen von Anlagenteilen im Eigentum des Netzbetreibers vor der Eigentumsgrenze) entstanden sind, sind refundierbar. Die Refundierung kann nur erfolgen, wenn das Netzzutrittsangebot bestellt wurde, und die entsprechenden Netzzutrittszahlungen der betreffenden Angebotspositionen geleistet wurden.

Die Stromnetz Graz GmbH führt eine proaktive Prüfung auf Refundierungsansprüche durch. Betroffene Netzkund:innen werden diesbezüglich von der Stromnetz Graz GmbH kontaktiert. Eine Kontaktaufnahme von den Netzkund:innen zur Initiierung etwaiger Refundierungen ist deshalb nicht erforderlich. Es besteht kein Risiko einer Verjährung der diesbezüglichen Ansprüche!

Die Stromnetz Graz GmbH ersucht um die erforderliche Geduld, um die notwendigen Prüfungen und Maßnahmen entsprechend durchführen zu können. Weiters wird angemerkt, dass die Stromnetz Graz GmbH die Systematik zur Ermittlung der Netzzutrittspauschalen für Erzeugungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energieträger basierend auf dem Urteilsspruch angepasst hat.

Warum ist vor Baubeginn eine Leitungsauskunft wichtig?

Leitungsauskunft

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Bei Grabungsarbeiten kann es immer passieren, dass Sie auf nicht sichtbare Leitungen (Trassen) stoßen. Um diese bei Bauvorhaben nicht zu beschädigen und dabei die Sicherheit von Personen zu gefährden, sind Sie als Bauherr gesetzlich dazu verpflichtet, sich vor Baustart über etwaige Anlagen im zu informieren. Selbstverständlich unterstützen wir Sie mit unserer Internet-Leitungsauskunft dabei, Ihr Bauvorhaben von Beginn an reibungslos und sicher zu gestalten.

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Nachhaltigkeit & Umwelt liegen uns am Herzen!

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Als Stromnetzbetreiber übernehmen wir auch eine wichtige Verantwortung für die nachhaltige, effiziente Energieversorgung künftiger Generationen. Um die Lebensqualität für eine hochwertige Zukunft zu sichern, sind uns sowohl der sorgsame Umgang mit unseren natürlichen Ressourcen als auch der forcierte Einsatz neuer Technologien und vor allem die Reduktion des Energieverbrauchs ein großes Anliegen.

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